Im Gefahrstoffverzeichnis muss gemäß Gefahrstoffverordnung die Einstufung (oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften) angegeben werden.
Zur Einstufung gehören folgende Angaben:
-Gefahrenklasse
-Gefahrenkategorie
-Gefahrenhinweis/e
Die Einstufung steht im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 2.1. Inhaltsstoffe bei Gemischen stehen in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts.
Beispiel:
Bezeichnung des Gefahrstoffs | Inhaltsstoffe | Einstufung | ...... |
Gefahrenklasse und -kategorie | H-Sätze | |
Methanol | | Flam. Liq. 2 Acute Tox. 3 STOT SE 1 | H225 H301+H311+H331 H370 | |